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Organe spenden und Leben retten

 
 

Was passiert mit mir nach dem Tod? Soll ich meine Organe spenden? Mit diesen Fragen wollen sich viele Menschen, insbesondere die junge Generation, noch nicht auseinandersetzen. Erst wenn das eigene Leben durch einen Unfall oder Krankheit in Gefahr ist und von der Organspende der Mitmenschen abhängt, gewinnt dieses Thema an Bedeutung.

In Deutschland ist der Bedarf sehr hoch. Laut Bundesministeriums für Gesundheit brauchen 12.000 Menschen ein lebenswichtiges Spenderorgan. Die Spenderbereitschaft ist im Gegensatz dazu sehr gering. Im Schnitt kommen auf eine Million Einwohner nur 15 Spender.

Statistisch verstirbt alle acht Stunden ein Mensch, der vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet hat. Oftmals viele Jahre. Vor allem an Nieren-Spenden fehlt es. Hier ist die Wartezeit sechs Jahre.

Der Gesetzgeber hat mit einer Neuregelung zur Organspende im Transplantationsgesetz reagiert: Am 1. November 2012 trat die Regelung zu der sogenannten „Entscheidungslösung“ in Kraft. Dann fällt auch der Startschuss zur vorgesehenen Befragung der Bürger über ihre Bereitschaft zur Organspende im Todesfall. Demnach sollen alle Bürger ab 16 Jahren keinen Organspendeausweis zugeschickt bekommen und entscheiden, ob er ihn unterschreibt oder nicht.

Bis spätestens Ende Oktober 2013 sind die Krankenkassen verpflichtet, alle zwei Jahre Ausweise und Informationen zu verschicken. Den Anfang macht die Techniker Krankenkasse (6,9 Mio. Versicherte). Sie beginnt zunächst in Hamburg und Berlin.

Der Organspendeausweis

Mit einem Organspendeausweis kann man einer uneingeschränkten Organentnahme nach dem Tod zustimmen, ihr widersprechen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken oder die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen. Eine klare Positionierung hat den Vorteil, dass Angehörige nicht mit dieser schweren Entscheidung kurz nach dem Tod des geliebten Menschen belastet werden.

Die Organentnahme

Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme ist der Hirntod. Ärzte verstehen unter dem Hirntod die "irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms".

Gespendet werden können Nieren, Leber, Lungen, Herz, Bauchspeicheldrüsen und Dünndarm aber auch Gewebespenden von Hornhaut und Knochenmark sowie Blut.

Von lebenden Personen werden hauptsächlich Nieren und Leber gespendet.

Letztendlich ist es doch so: Es ist ein ureigenes Recht eines jeden, zu entscheiden, wie mit seinem Körper verfahren werden soll. Niemand, der eine Organspende ablehnt, darf verurteilt werden. Dennoch sollte sich zumindest jeder Mensch einmal mit diesem Thema befassen, denn die Organspende kann für jeden von großer Bedeutung sein oder werden und ist ein Ausdruck von Mitmenschlichkeit und Solidarität.

Der beste Aufbewahrungsort

Es ist ratsam, den Organspendeausweis mit sich zu tragen. Bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall schaut das Rettungspersonal zunächst in die Personalpapiere, um die Angehörigen verständigen zu können.

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