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Totensonntag

 
 

Während die Katholische Kirche zum Andenken an die Verstorbenen den Feiertag Allerseelen im Programm führt, lehnte die Reformation einen speziellen Totengedenktag zunächst ab.

Sie verwies dabei auf das Evangelium des Matthäus 8,22, in welchem zu lesen ist:

Lasset die Toten ihre Toten begraben."

Im Kirchenvolke aber bestand der Wunsch nach einem Trauertag für die Toten fort, und so bestimmte die Brandenburger Kirchenordnung im Jahre 1540, den letzten Sonntag vor Advent als Totensonntag einzuführen.

Wesentlich später erst, nämlich 1816, erhob der preußische König diesen Sonntag in den Rang eines Gedenktages. Somit gehörte das Fehlen eines solchen Gedenktages im protestantischen Kirchenjahr der Vergangenheit an.

Insofern blieb seine Einführung nicht frei von Vorbehalten und der Tag trägt daher viele verschiedene Namen. Im kirchlichen Sprachgebrauch wird er als „Gedenktag der Entschlafenen" bezeichnet, der uns daran erinnern soll, woher wir kommen und wohin wir gehen. Er ist aber auch bekannt als „Ewigkeitssonntag", der uns noch Lebenden Trost vor dem Sterben spenden soll.

Tag des Jüngsten Gerichts

Des Weiteren spricht man vom Tag des Jüngsten Gerichts, da der Sonntag vor dem Advent zugleich der letzte Tag des Kirchenjahres ist und uns mahnen soll, dass für jeden der letzte Tag im Leben unweigerlich kommen wird. Erst in jüngerer Zeit setzte sich der Terminus Totensonntag in den Kalendern durch, der die äußerste erkennbare Grenze unseres Lebens markiert.

Die Katholische Kirche hingegen beging früher, im altkatholischen Kalender, den "Sonntag des wiederkehrenden Herrn". Papst Pius XI. setzte im Heiligen Jahr 1925 das Christkönigsfest ein, welches bis zum II. Vatikanischen Konzil noch am letzten Oktobersonntag begangen wurde. Erst seit 1962 erfolgte eine Angleichung an den uns heute bekannten Totensonntagstermin.

Das Christkönigsfest selbst dient zur Erinnerung an die Macht und Herrlichkeit Jesu Christi. Dem gläubige Katholiken wird zu diesem Anlass Ablass gewährt, sofern er mit der Gemeinde das "Jesu dulcissime, Redemptor" betet. Tut er dies nicht öffentlich, jedoch ansonsten andächtig, so wird ihm ein Teilablass zugestanden.

Totengedenktag

Üblich ist an diesem Sonntag ein Besuch des Friedhofes, um die Toten zu ehren und deren Gräber zu schmücken. In den Friedhofkapellen werden spezielle Gottesdienste für die verstorbenen Familienangehörigen abgehalten und in vielen Gemeinden werden, untermalt vom Klang der Gebetsglocke, die Namen der im ablaufenden Kirchenjahr Verstorbenen verlesen, bevor sie in die Fürbitte eingeschlossen werden.

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